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Klassische Bewertungen, Kurzgutachten; Langgutachten

Unser Sachverständigenbüro erstellt  fundierte und marktnahe Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.

Alle Grundlagen und Daten auf denen das Gutachten basiert, werden in übersichtlicher und transparenter Form dargestellt, um Ihnen das Verfahren der Wertermittlung so nachvollziehbar wie möglich zu machen.

Wertermittlungen sind in der Regel erforderlich für:

  • Ehescheidungen

  • Erbauseinandersetzungen

  • Schenkungen

  • Kauf- oder Verkaufabsichten

  • Vermögensfeststellung

  • Steuerliche Zwecke

  • Festlegung von Versicherungswerten

Langgutachten enthalten ausführliche, spezifische und detaillierte Objektbeschreibungen; bei Kurzgutachten wird hierauf verzichtet. Der Verkehrswert wird prägnant und verständlich dargestellt.

Welche Art von Wertermittlung sinnvoll ist, entscheiden wir mit Ihnen zusammen vor Ort. In den oben genannten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass Kurzgutachten ausreichend sind.

Die Verkehrswertermittlung wird von allen Institutionen wie dem Finanzamt, Versicherung sowie Banken anerkannt.

- Schon vorher Wissen welche Kosten für die Gutachtenerstellung anfallen -

Für die Erstellung einer Wertermittlung, entsteht ein Pauschalhonorar abhängig von der Objektart. Gerne informieren wir Sie unverbindlich welche Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie anfallen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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