|
Änderung des BauGB zum 01.Januar 2007
Das am 15. Dezember 2006
durch den Bundesrat beschlossene Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte tritt zum 01.
Januar 2007 in Kraft.
Darin wurde vereinbart,
dass das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung und
zur Beschleunigung wichtiger Bauvorhaben (insbesondere im Bereich
Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastruktur) vereinfacht und
beschleunigt werden soll. Ein Weiteres Ziel ist dabei, die weitere
Reduzierung der Flächeninsanspruchnahme.
Hierzu wurden u.a.
folgende Ergänzungen des BauGB vorgenommen; nachfolgend sind die
Kernpunkte genannt
-
Beschleunigtes Verfahren für
Bebauungspläne in der Innenentwicklung
-
Die Praktikabilität des Vorhaben- und
Erschließungsplans wird zur zügigen Durchführung vorhabenbezogener
Bebauungspläne gesichert.
-
Die Bestandskraft der Bauleitpläne
wird insbesondere durch Verkürzung der Fristen für die Geltendmachung
von Fehlern und für Normenkontrollanträge unterstützt.
-
Der Abschluss von Sanierungsverfahren
wird durch vereinfachte Abrechnungsregeln und Beschlüsse der Gemeinden
über die Dauer der Verfahren unterstützt.
-
Landesrechtliche Regelungen zu private
Initiativen werden bundesrechtlich abgesichert, wenn diese einen
Beitrag zur städtebaulichen Verbesserung von Stadtquartieren in
funktionaler und gestalterischer Hinsicht leisten.
vgl.
http://www.wertermittlungsforum.de/
|