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Gesetzänderung

 

Pressespiegel

Gesetzesänderungen

 

Neuerungen in der Rechtssprechung
03.07.2007 Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft

Am 30. März 2007 wurde die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle tritt damit zum 1. Juli 2007 in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.

  • Der Gesetzentwurf lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Künftig können die Wohnungseigentümer beispielsweise mit Mehrheit auch über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden.

  • Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft werden klarer geregelt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig.

  • Künftig soll sich das Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und nicht mehr wie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) richten.

  • Schließlich führt der Gesetzentwurf für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung ein.

01.01.2007

Änderung des BauGB zum 01.Januar 2007

Das am 15. Dezember 2006 durch den Bundesrat beschlossene Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte tritt zum 01. Januar 2007 in Kraft.

Darin wurde vereinbart, dass das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Beschleunigung wichtiger Bauvorhaben (insbesondere im Bereich Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastruktur) vereinfacht und beschleunigt werden soll. Ein Weiteres Ziel ist dabei, die weitere Reduzierung der Flächeninsanspruchnahme.

Hierzu wurden u.a. folgende Ergänzungen des BauGB vorgenommen; nachfolgend sind die Kernpunkte genannt

  • Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne in der Innenentwicklung

  • Die Praktikabilität des Vorhaben- und Erschließungsplans wird zur zügigen Durchführung vorhabenbezogener Bebauungspläne gesichert.

  • Die Bestandskraft der Bauleitpläne wird insbesondere durch Verkürzung der Fristen für die Geltendmachung von Fehlern und für Normenkontrollanträge unterstützt.

  • Der Abschluss von Sanierungsverfahren wird durch vereinfachte Abrechnungsregeln und Beschlüsse der Gemeinden über die Dauer der Verfahren unterstützt.

  • Landesrechtliche Regelungen zu private Initiativen werden bundesrechtlich abgesichert, wenn diese einen Beitrag zur städtebaulichen Verbesserung von Stadtquartieren in funktionaler und gestalterischer Hinsicht leisten.

vgl. http://www.wertermittlungsforum.de/

   
 
 

 

 

 

 

 

 

 
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