SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
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ENERGIEPASS
Zielgruppe
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Wohnungsunternehmen
Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sind Wohnungsunternehmen verpflichtet Mietinteressenten bei der Neuvermietung von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass in der Verordnung eine angemessene Übergangszeiten für die Erstellung von Energiepässen vorgesehen wird.
Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neuvermietet oder verkauft, besteht auch kein Anlass einen Energiepass auszustellen.
Der Energiepass ermöglicht es Gebäudeeigentümern, die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes. |
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