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ENERGIEPASS

 

Aktueller Stand der EnEV

Pass oder Ausweis

Gesetzestexte

Zielgruppe

   Mieter und Käufer

   Besitzer von Gebäuden

   Wohnungsunternehmen

   Kommunen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

 

Wohnungsunternehmen

 

Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sind Wohnungsunternehmen verpflichtet Mietinteressenten bei der Neuvermietung von Gebäuden  einen Energiepass vorzulegen.

Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass in der Verordnung eine angemessene Übergangszeiten für die Erstellung von Energiepässen vorgesehen wird.

 

Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neuvermietet oder verkauft, besteht auch kein Anlass einen Energiepass auszustellen.

 

Der Energiepass ermöglicht es Gebäudeeigentümern, die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.

 

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