SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
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ENERGIEPASS
Zielgruppe
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Mieter und Käufer
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energiepass einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energiepass vorgelegt werden. Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht ableiten. |
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