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ENERGIEPASS

 

Aktueller Stand der EnEV

Pass oder Ausweis

Gesetzestexte

Zielgruppe

   Mieter und Käufer

   Besitzer von Gebäuden

   Wohnungsunternehmen

   Kommunen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

 

Mieter und Käufer

 

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2006)  das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energiepass einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energiepass vorgelegt werden.

Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers.

Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht ableiten.

 

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