SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
GAUGLITZ & PARTNER
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ENERGIEPASS
Zielgruppe
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Kommunen
Der Energiepass betrifft Kommunen in doppelter Weise.
Zum einen müssen Kommunen als Eigentümer von Gebäuden selbst Energiepässe ausstellen lassen. Wobei sie besonders von der Verpflichtung der EU-Gebäuderichtlinie betroffen sind, nach der in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Gesamtnutzfläche, die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von Menschen häufig aufgesucht werden, mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiepass an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden muss. Welche Gebäude durch diese Regelung betroffen sind und wie diese Energiepässe ausgestellt werden müssen, wird im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2007 geregelt. Sobald weitere Informationen zum Energiepass für Nichtwohngebäude vorhanden sind, wird das SACHVERSTÄNDIGENBÜRO GAUGLITZ hierzu weitere Informationen zur Verfügung stellen. |
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