SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
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ENERGIEPASS
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Häufig gestellte Fragen - hier finden Sie die Antworten
Welche Aufgabe hat der Energiepass ? Der Energiepass soll den energetischen Verbrauch aufzeigen und Verbesserungspotentialen ersichtlich machen.
Warum den Energiepass schon jetzt ausstellen lassen ? Hausverkäufer oder Vermieter, die schon vor der gesetzlichen Einführung Energiepässe für Ihre Gebäude ausstellen lassen, profitieren gleich mehrfach vom Energiepass. Sie können zum einen bei Miet- oder Kaufinteressenten mit der Innovation Energiepass werben.
Wer darf einen Energiepass ausstellen ? Es wird voraussichtlich keine einheitlichen Zertifizierungen bzw. ein klar definiertes Berufsbild für den Energiepass-Aussteller bzw. Energieberater geben. Daher ist es ratsam, sich an Aussteller zu wenden, die auf langjährige Erfahrung im Bauhandwerk zurückgreifen können. Das SACHVERSTÄNDIGENBÜRO GAUGLITZ, mit seiner 15-jährigen Erfahrung bei Immobilienbewertung bietet Ihnen daher weitreichende Kompetenz.
Zeitplan für den Energieausweis ?
Wird die Berechnung bei Mehrfamilienhäuser nur einmalig benötigt, oder für jede Wohnung im einzelnen?
Der Energieausweis kann nur für das
gesamte Objekt erstellt werden. Innerhalb eines Gebäudes ist eine Unterscheidung von Wohnungen nicht sinnvoll, da sich zwischen den einzelnen Wohnungen in der Regel keine gedämmten Bauteile befinden, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt. Mieter deren Wohnung beispielsweise zwischen zwei unbeheizten, leerstehenden Wohnungen liegt, werden deutlich mehr Energie verbrauchen als ein Mieter dessen Wohnung von beheizten Räumen umgeben ist. Daher kann nur das komplette Gebäude energetisch beurteilt werden.
Was kostet der Energieausweis ? Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei einem bedarfsorientierten Energieausweis für ein Einfamilienwohnhaus momentan mit 500 €- 600 € zu rechnen ist. Abhängig sind die Kosten neben der Verfahrenswahl von dem Unterhaltungsstau und den Bauunterlagen des Objektes.
Was ist der unterschied zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energiepass ? Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs anhand der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Der Einfluss des Nutzerverhaltens auf den Energieverbrauch (und somit auf die Heizkostenabrechnung) erschwert jedoch einen Vergleich mit anderen Gebäuden, weil das einzelne Nutzerverhalten sehr stark vom Durchschnitt abweichen kann. Die Angaben des bedarfsorientierten Energieausweises werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf Grundlage von Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur, innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. Das ermöglicht die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten zu beurteilen und somit einen sachgerechten Vergleich von Gebäuden. Ein Rückschluss aus den Ergebnissen des Energieausweises auf den tatsächlichen Verbrauch des Objektes, ist bei beiden Verfahren nicht möglich. |
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