SACHVERSTÄNDIGENBÜRO                  

                                  GAUGLITZ & PARTNER


     Startseite        Porträt        Aktuell        Leistungen        Energiepass        Referenzen        Newsletter        Kontakt

ENERGIEPASS

 

Aktueller Stand der EnEV

Pass oder Ausweis

Gesetzestexte

Zielgruppe

   Mieter und Käufer

   Besitzer von Gebäuden

   Wohnungsunternehmen

   Kommunen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

 

Pass oder Ausweis - Begriff und Gültigkeit

Bislang gibt es noch keine eindeutige Bezeichnung des umgangssprachlich Energiepass, Gebäudeausweis oder Gebäudeenergiepass. Es kann jedoch vermutet werden, dass der Energienachweis für Wohn- und Nichtwohngebäude wahrscheinlich unter der Bezeichnung "Energieausweis" eingeführt wird.

Die Energieausweise, die in der Vergangenheit während eines Feldversuches der Deutschen Energie-Agentur erstellt wurden, tragen davon abweichend die Bezeichnung Energiepass. Diese und andere in der Vergangenheit ausgestellten Ausweise sollen trotz abweichender Bezeichnung 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig bleiben.

Alle neu ausgestalteten Ausweise, die nach der EnEV 2006 ausgestellt werden, werden voraussichtlich „Energieausweis“ bezeichnet. Die Gültigkeit wird wahrscheinlich weiterhin 10 Jahre betragen.

 

Wir beraten Sie gerne!   Kontakt

 

Home  Links  Impressum